Hallo Liebe Eltern,
hier finden Sie einen
Auszug aus einem Newsletter vom Landratsamt zur Info. Bitte beachten Sie
weitere Informationen auf unserer Website. Halten wir gemeinsam durch!
Viele Grüße aus dem
Kindergarten!
„Informationen zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen
Der Bundestag und der
Bundesrat haben beschlossen, rückwirkend zum 05.01.2021 die Kinderkrankentage
pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für
Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch ohne Erkrankung des
Kindes bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bzw.
bei einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.“
Anträge auf das
Kinderkrankengeld in diesen Fällen sind durch die Eltern bei der zuständigen
gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Eine Krankschreibung durch eine Ärztin
oder einen Arzt bedarf es in den Fällen des Arbeitsausfalls aufgrund der
Kinderbetreuung nicht, da die Kinder ja nicht krank sind. Die Krankenkassen
können einen von den Einrichtungen auszufüllenden Nachweis verlangen. Hierfür
hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im
Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt. Diese
Musterbescheinigung kann von Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen verwendet werden und dem formellen Antrag der Eltern
bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beigelegt werden. Die Bescheinigung
finden Sie hier[1].
Weitere Informationen zu
den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage und dazu, welche
Unterstützung privat krankenversicherte Eltern erhalten, finden sich auf der Homepage
des Bundesministeriums für Gesundheit und auf der Homepage
des Bundesfamilienministeriums.
Für weitere Rückfragen sollten die Eltern sich an ihre gesetzliche Krankenkasse
wenden, da diese am Ende über die Gewährung des Kinderkrankengeldes
entscheidet.“[2]
[2] siehe
Landratsamt-Würzburg-Bayern, Referat V3- Kindertagesbetreuung, 25.01.21