„Die Bayrische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen (…) wie schon in den Monaten April, Mail und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.“[1]
Von Eltern, deren Kinder weniger als 5 Tage im Monat Januar oder Februar in der Notbetreuung waren, werden keine Beiträge eingezogen.[2]
[1] siehe Landratsamt-Würzburg-Bayern, Referat V3- Kindertagesbetreuung, 26.01.21
[2] vgl. Landratsamt-Würzburg-Bayern, Referat V3- Kindertagesbetreuung, 26.01.21
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